Bauplanungsrecht - Erleichterte Nutzungsänderung im Außenbereich. BBauG § 35 IV; BVerwG, Urteil v. 25.1.1985 - Az. 4 C 35.81, VGH Baden-Württemberg.

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Zusammenfassung

§ 35 Abs. 4 BBauG erleichtert für Gebäude, die i.S. des § 35 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BBauG genutzt worden sind, die Nutzungsänderung auch dann, wenn ihr Umbau für landwirtschaftliche Zwecke genehmigt und begonnen, jedoch infolge Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes nicht mehr priviligiert genutzt worden ist. Für die Entscheidung, ob die Nutzungsänderung "ohne wesentliche Änderung der baulichen Anlage" vorgenommen wird, ist zu vergleichen zwischen dem Gebäude in dem Zustand, in dem es vor dem Umbau tatsächlich privilegiert genutzt worden ist, und dem für die neue Nutzung vorgesehenen Zustand. (-z-)

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Schlagwörter

Bauplanung, Außenbereich, Nutzungsänderung, Landwirtschaftsgebäude, Umbau, Wohngebäude, Rechtsprechung, Bauplanungsrecht, Paragraph 35, Recht, Bundesbaugesetz

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In: Baurecht, 16(1985), Nr.4, S.429-430, Lit.

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Bauplanung, Außenbereich, Nutzungsänderung, Landwirtschaftsgebäude, Umbau, Wohngebäude, Rechtsprechung, Bauplanungsrecht, Paragraph 35, Recht, Bundesbaugesetz

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