Luftreinhalte-Verordnung; L'ordonnance sur la protection de l'air (OPair).
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Zusammenfassung
Seit dem 1. März 1986 ist die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) in Kraft. Die LRV ist die erste wesentliche Ausführungsverordnung zum Umweltschutzgesetz. Nach den Abgasvorschriften für Personenwagen und Ölfeuerungen werden mit der LRV nun auch die luftverschmutzenden Quellen in Industrie und Gewerbe erfasst. Mit der LRV soll der Schadstoffausstoß von neuen und bestehenden Anlagen erheblich reduziert werden. In der Verordnung werden auch Immissionsgrenzwerte für die Beurteilung der Luftverschmutzung festgelegt. (-z-)
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Luftreinhaltung, Verordnung, Umweltschutz, Emissionskontrolle, Bestimmung, Richtlinie, Gesetzgebung, Ausführungsvorschrift, Industrie, Gewerbe, Emissionsrichtwert
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Schweizerische Blätter für Heizung und Lüftung 53(1986), Nr.6, S.23-28, Tab.
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Luftreinhaltung, Verordnung, Umweltschutz, Emissionskontrolle, Bestimmung, Richtlinie, Gesetzgebung, Ausführungsvorschrift, Industrie, Gewerbe, Emissionsrichtwert