Entschädigung für enteignende Eingriffe in das Grundeigentum in Wasserschutzgebieten.
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Date
1986
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ZZ
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SEBI: Zs 61-4
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
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Authors
Abstract
Die Ausrichtung der enteignungsrechtlichen Rechtsprechung wirft im Bereich gewässerrechtlich relevanter Nutzungen besondere Probleme auf. Nach der "Nassauskiesungsentscheidung" des BVerfG steht dem Grundeigentümer kein eigentumsrechtlich gesicherter Anspruch auf Benutzung des Grundwassers zu, mag diese Benutzung auch notwendige Voraussetzung für die Oberflächennutzung sein. Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Tendenz einer vermehrten Ausweisung großflächiger Wasserschutzgebiete durch Koordinierung von Gewässer- und Naturschutzplanung stellt sich für die Landwirtschaft immer dringlicher die Frage, wann Beschränkungen der Düngung und Viehhaltung entschädigungspflichtige enteignende Eingriffe darstellen. Die Abhandlung untersucht schwerpunktmäßig die Auswirkungen der "Nassauskiesungsentscheidung" auf das Verständnis des § 19 Abs. 3 WHG, der Entschädigungsklausel im Wasserhaushaltsgesetz. Ausführlich wird die Anwendung der Entschädigungsklausel bei der Versagung gewässerrechtlich relevanter Oberflächennutzungen in und außerhalb von Wasserschutzgebieten erörtert. Auch die Frage der Gültigkeit der Klausel wird unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft. Es wird die Auffassung vertreten, dass in Wasserschutzgebieten Eingriffe in das Grundeigentum grundsätzlich entschädigungslos hingenommen werden muss. (kl)
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Deutsches Verwaltungsblatt 101(1986), Nr.15, S.745-748, Lit.