Besorgnisgrundsatz beim Grundwasserschutz; The axiom of apprehension in groundwater protection.
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BBR: Z 159
IRB: Z 617
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Zusammenfassung
Der im Wasserhaushaltsgesetz verankerte Besorgnisgrundsatz bezweckt einen strengen Schutz des Grundwassers. In der Praxis kommt er jedoch haeufig nicht sehr effektiv zur Geltung. Im Abfallrecht wird er nach einer verbreiteten Rechtsansicht relativiert. Schaeden im Grundwasser sind Langzeitschaeden und in der Regel erst mit Verzoegerung feststellbar. In dem Aufsatz wird der Versuch unternommen, fuer die zwei wesentlichen Bereiche der Abfalldeponien und des Umgangs mit wassergefaehrdenden Stoffen den Besorgnisgrundsatz fuer den Grundwasserschutz zu konkretisieren. Ein Katalog strenger Anforderungen an die jeweiligen technischen Systeme wird aus dem Besorgnisgrundsatz abgeleitet. (-z-)
Beschreibung
Schlagwörter
Grundwasserschutz, Wasserhaushaltsgesetz, Wasserrecht, Abfallrecht, Deponie, Abfalldeponie, Schadstoff, Sicherheit, Anforderung, Vorsorge, Rechtsauffassung, Konkretisierung, Recht, Wasser
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Wasser und Boden, 38(1986), Nr.12, S.600-603, Lit.
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Grundwasserschutz, Wasserhaushaltsgesetz, Wasserrecht, Abfallrecht, Deponie, Abfalldeponie, Schadstoff, Sicherheit, Anforderung, Vorsorge, Rechtsauffassung, Konkretisierung, Recht, Wasser