Haus- und Grundbesitz in der DDR.
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SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
IRB: Z 906
BBR: Z 287
IRB: Z 906
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RE
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Abstract
Das Privateigentum in der DDR geht in seiner eigentlichen Bedeutung an Miethäusern rapide zurück. Aber nicht etwa, weil sich die sozialistische Eigentumsform, als die erfolgreichere im Wettbewerb durchgesetzt hat, sondern weil durch gezielte, gegen das Privateigentum gerichtete Rahmenbedingungen das Privateigentum systematisch wirtschaftlich ausgehöhlt wurde. Zu diesen Rahmenbedingungen gehören in erster Linie der Mietstopp auf Vorkriegsniveau bei gleichwohl steigenden Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung. Hinzu kommt die Bevorzugung des sozialistischen Eigentum etwa bei der Vergabe von Krediten oder der Zuteilung von Baumaterialien. Der Autor untersucht die Wohnungssituation, auch im Vergleich zu anderen Ostblockstaaten, und zeigt die speziellen Besonderheiten gerade für Westeigentümer auf. (rh)
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Wohnraum, Grundstück, Eigentum, Haus, Wohnung, Wert
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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 38(1986), Nr.1, S.6-8
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Wohnraum, Grundstück, Eigentum, Haus, Wohnung, Wert