Inzidentverwerfung rechtswidriger untergesetzlicher Rechtsnormen durch die Verwaltung.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: Zs 61-4
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Im Mittelpunkt steht die Betrachtung der Rechtsproblematik, die erwächst, wenn ein Bebauungsplan wegen Fehlerhaftigkeit nichtig ist. Ein nichtiger Bebauungsplan besteht nicht fort, die Frage seiner Nichtigkeit unterliegt aber gerichtlicher Kontrolle. Diese Situation ist für die betroffene Gemeinde nicht angenehm. Ein deklaratorischer Beschluss, in dem sie ihre Auffassung über die Nichtigkeit des Bebauungsplans kundtut, bindet weder den Bürger noch andere Behörden und geht außerdem ins Leere, wenn sich später (in einem Prozess) erweisen sollte, dass der Bebauungsplan doch gültig ist. An diese Ausgangslage knüpft der Autor seine Betrachtung von der Kompetenz von Verwaltungsbehörden zur Inzidentverwerfung untergesetzlicher Normen, d.h. ihrer Berechtigung, für rechtswidrig gehaltene Normen bei der Rechtsanwendung im Einzelfall außer acht zu lassen. Einbezogen sind Fragen der Rechtssicherheit und Aspekte der Zuständigkeitsverteilung, die insbesondere bei Bebauungsplanverfahren eine Rolle spielen im Verhältnis von Gemeinde und Aufsichtsbehörde, die Bebauungspläne nach § 11 BBauG genehmigt. (-y-)
Beschreibung
Schlagwörter
Bebauungsplan, Planungsfehler, Verfahrensfehler, Formfehler, Rechtsunsicherheit, Verwaltungsverfahren, Rechtsprechung, Bebauungsplanverfahren, Fehlerhaftigkeit, Nichtigkeit, Nichtigkeitserklärung, Rechtswidrigkeit, Rechtswirksamkeit, Recht, Bebauungsplanung
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Deutsches Verwaltungsblatt (1986), Nr.16, S.806-809, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Bebauungsplan, Planungsfehler, Verfahrensfehler, Formfehler, Rechtsunsicherheit, Verwaltungsverfahren, Rechtsprechung, Bebauungsplanverfahren, Fehlerhaftigkeit, Nichtigkeit, Nichtigkeitserklärung, Rechtswidrigkeit, Rechtswirksamkeit, Recht, Bebauungsplanung