Fragwürdige Praxis? Zur "Tabelle zur Ermittlung von Mietminderungen".
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SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143
IRB: Z 299
BBR: Z 143
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Abstract
Kritisiert wird ein durch ein Urteil des LG Hamburg anerkanntes Verfahren zur Ermittlung von Wohnwertminderungen bei Sachmängeln der Mietsache. Als bedenklich wird u.a. angesehen, dass nach dem Ermittlungsverfahren mehrere im einzelnen als unerheblich anzusehende Mängel in ihrer Gesamtheit eine erhebliche Wertminderung hervorrufen können. Der Autor, Sachverständiger für Mietpreisfeststellungen, geht auf die von ihm als bedenklich eingestufte Mietminderungstabelle ein. Ferner stellt er anhand der Bandbreite gerichtlich zugesprochener Mietminderungen fest, dass ein Sachverständigen-Gutachten stets nur eines der fünf klassischen Beweismittel nach der Zivilprozessordnung ist und nicht Gegenstand eines gerichtlichen Urteils sein kann. Aufgezeigt wird, was der Sachverständige im Rahmen gerichtlicher Mietminderungsansprüche feststellen und beweisen kann. (hb)
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Keywords
Miete, Gutachten, Wertminderung, Ermittlungsverfahren, Sachmangel, Mietspiegel, Mietminderung, Urteil, Kritik, Wohnen/Wohnung, Wohnbedarf
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Gemeinnütziges Wohnungswesen 38(1985), Nr.12, S.715
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Miete, Gutachten, Wertminderung, Ermittlungsverfahren, Sachmangel, Mietspiegel, Mietminderung, Urteil, Kritik, Wohnen/Wohnung, Wohnbedarf