Abgrenzung von Ein- und Zweifamilienhäusern zu gemischtgenutzten Grundstücken; BewG 1965 § 75 Abs. 4, Abs. 5 Satz 4 und Abs. 6 Satz 2; BFH, Urteil v. 23.10.1985 - Az.II R 250/81.

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1986

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Zur Abgrenzung der Grundstücksarten Ein- und Zweifamilienhaus zu gemischt genutzten Grundstücken. Weist das äußere Erscheinungsbild eines Grundstückes Merkmale auf, die die gewerbliche Mitbenutzung deutlich in den Vordergrund rücken und damit dem Grundstück das Gepräge geben, so kommt es auf das Verhältnis der gewerblich genutzten Flächen zur Wohnfläche in Gebäuden oder Gebäudeteilen grundsätzlich nicht mehr an. Der inneren baulichen Gestaltung kommt in diesem Zusammenhang nur noch nachrangige Bedeutung zu.(z)

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In: Betr.-Berater, 41(1986), Nr.8, S.517-518, Lit.

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