Gemeindeentwicklung und Gemeindeingenieur.
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1986
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IRB: Z 11
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Zusammenfassung
Die Aufgaben der Gemeindebehörden haben in den letzten Jahrzehnten sprunghaft zugenommen. Vor allem im Raumplanungs- und Baubereich werden die rechtlichen und technischen Aufgaben immer umfassender und komplexer. Daneben wird die Realisierung von technischen Werken politisch zunehmend schwieriger. Die Gemeinden sind auf die Beratung, Projektbearbeitung und Kontrolle durch Fachleute angewiesen. Vielerorts hat sich die Institution des (beamteten oder freierwerbenden) Gemeindeingenieurs (Bauverwalters, Bauinspektors) - in großen Städten: Stadtplaner, Stadtbaumeister und Stadtingenieur - bereits seit langem bestens bewährt. Architekten, Bauingenieure und Kulturingenieure bemühen sich um diese Aufgaben. Der Autor ist als Bauverwalter (Gemeindeingenieur) einer größeren Agglomerationsgemeinde und als Lehrbeauftragter für Raumplanung und Gemeindeingenieurwesen an der ETHZ der Überzeugung, dass die Aufgaben des Gemeindeingenieurs vermehrt im Sinne einer qualitativen und menschengerechten Gemeindeentwicklung wahrgenommen werden müssen. (-z-)
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In: Schweiz.Ing.u.Architekt, 104(1986), Nr.37, S.897-899, Abb.