Kooperativer Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland. Zur Dezentralisierung des politischen Handelns.
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SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
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Abstract
Der äußere Aufbau von Staat und Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist durch das Grundgesetz weitgehend festgelegt. Er wird geprägt durch die Prinzipien der Bundesstaatlichkeit, der kommunalen Selbstverwaltung und der Gewaltenteilung. Seit den 50er Jahren wird ein Widerspruch zwischen verfassungsrechtlicher Normierung und eigentlicher Funktion konstatiert. Dies zeigt sich auch in der in Wissenschaft und Praxis zunehmenden Auseinandersetzng zur Dezentralisierung des politischen Handelns. Seit den 50er Jahren entwickelte die politisch-administrative Praxis ein System der Zusammenarbeit, das generell zu einer Zentralisierung politischer Entscheidungen und einer Unitarisierung des staatlichen Handelns führte. Die jeweils höheren föderalen Ebenen übernehmen immer mehr Steuerungsaufgaben und reduzieren die nachgeordneten Ebenen zu administrativen Vollzugsorganen. Als Beispiel für Verwaltungsreformen und gesellschaftliche Entwicklungen wird sowohl die Dezentralisierung von oben wie auch diejenige von unten beschrieben.(hg)
Description
Keywords
Staatsaufbau, Kommunale Selbstverwaltung, Föderalismus, Kooperation, Länderrecht, Dezentralisation, Verwaltungsreform, Staatsorganisation, Gewaltenteilung, Kompetenzverteilung, Bundesstaat, Gesellschaftswandel, Staat/Verwaltung, Bund
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Verwaltungsrundschau, 32(1986), Nr.7, S.222-225, Tab.;Lit.
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Staatsaufbau, Kommunale Selbstverwaltung, Föderalismus, Kooperation, Länderrecht, Dezentralisation, Verwaltungsreform, Staatsorganisation, Gewaltenteilung, Kompetenzverteilung, Bundesstaat, Gesellschaftswandel, Staat/Verwaltung, Bund