Altlasten aus der Sicht der chemischen Industrie; Retarded contaminations in the view of chemical industries.
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1986
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BBR: Z 159
IRB: Z 617
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Zusammenfassung
Im engeren Sinn geht es bei Altlasten um alte Deponien oder um kontaminierte Standorte, die es aus Gründen des Umweltschutzes zu sanieren gilt. Konkret gefordert wird von der Politik, vertreten durch die Umweltministerkonferenz, dass sich die Industrie bei der Beseitigung solcher Altlasten engagiert. Dies gilt ganz besonders für die Fälle, für die aus rechtlichen Gründen niemand mehr herangezogen werden kann oder in denen der Verantwortliche illiquide ist. Sowohl die Anzahl der Fälle als auch die Art der Gefährdung und vor allem die erforderliche Sanierung sind weitgehend unbekannt. Die Industrie sieht auch keinen verfassungsrechtlich und EG-rechtlich akzeptablen Rahmen für eine Altlastenabgabe. Sie favorisiert vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung des Gemeinlastprinzip. (-z-)
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Wasser und Boden, 38(1986), Nr.4, S.173-175, Lit.