Flurbereinigung und Heimatpflege - kein Konflikt!

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IRB: Z 1553

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Zweck einer Flurbereinigung ist die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen der Landwirtschaft, was vor allem durch veränderte Erschließung und Neueinteilung zersplitterten Grundbesitzes erreicht werden kann. Bei Abwägung aller Interessen ist jedoch der Erhalt gewachsener Landschafts- und Siedlungsstrukturen anzustreben. Einzubeziehen sind die heimatgeschichtlichen Gesichtspunkte einer vorhandenen Kulturlandschaft und die Beibehaltung der sog. Ettergrenzen (bebaute Ortsgebiete). Mit Bezug auf einen vorhergegangenen Artikel, der auf eventuelle Unvereinbarkeit gegensätzlicher Forderungen anhebt, weisen die Autoren am Beispiel einiger Vorgänge in Mittelfranken nach, dass Kompromisse zwischen Flurbereinigung und Heimatpflege ohne Konflikt sehr wohl zu finden sind. (wt)

Beschreibung

Schlagwörter

Siedlungsgeographie, Ortsbildpflege, Landwirtschaft, Kulturlandschaft, Heimatgeschichte, Heimatpflege, Denkmalamt, Landschaftsstruktur, Wegenetz, Grundbesitz, Naturraum/Landschaft, Flurbereinigung

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Schönere Heimat 75(1986), Nr.1, S.306-310, Abb.;Lit.;Kt.

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Siedlungsgeographie, Ortsbildpflege, Landwirtschaft, Kulturlandschaft, Heimatgeschichte, Heimatpflege, Denkmalamt, Landschaftsstruktur, Wegenetz, Grundbesitz, Naturraum/Landschaft, Flurbereinigung

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