Zweitwohnungsteuer weiter umstritten.
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1985
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ZZ
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IRB: Z 878
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Zusammenfassung
Der Autor setzt sich mit zwei Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg auseinander, die von den Bädergemeinden als Bestätigung der Rechtsmäßigkeit der Zweitwohnungsteuererhebung aufgefasst werden. Der Charakter der Zweitwohnung bzw. die Zweitwohnung selbst, werden vom Gericht verkannt und kann nicht als entscheidendes Steuertatbestandsmerkmal herangezogen werden. Bei der Besteuerung von Zweitwohnungen darf nicht nach Zweck und Dauer des mit ihrer Nutzung betriebenen Aufwandes unterschieden werden. (rh)
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Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 15(1985), Nr.4, S.98-100