Ablauf-Plan. Beim Zahlungsverzug des Mieters.
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ZZ
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SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143
IRB: Z 299
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Die WoBau Schleswig-Holstein verwaltet rd. 17.000 eigene Mietwohnungen, für die mietvertraglich einheitlich der Zahlungstermin zur Zahlung der Miete bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats vereinbart wurde. Der Bericht befasst sich mit der Vorgehensweise in solchen Fällen, in denen die Miete auch nicht nach Zahlungserinnerung bzw. Mahnung überwiesen wird. U.a. werden als Maßnahmen dafür die nochmalige Mahnung, der Besuch des Mieterbetreuers, das Mahnverfahren und die Kündigung sowie die Austauschpfändung angesprochen. Ein wichtiges Hilfsmittel, durch Offenlegung des Vermögens eines Schuldners einen Einblick zu bekommen, ob und welche Vollstreckungsmöglichkeiten gegen diesen etwa noch bestehen, ist die Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung. (hb)
Beschreibung
Schlagwörter
Mieter, Miete, Kündigung, Mietwohnung, Zahlungsverzug, Zahlungsfrist, Mahnverfahren, Vorgehensweise, Wohnungsunternehmen, Erfahrungsbericht, Recht, Wohnung
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Gemeinnütziges Wohnungswesen 39(1986), Nr.4, S.184-185, 196
Seiten
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Mieter, Miete, Kündigung, Mietwohnung, Zahlungsverzug, Zahlungsfrist, Mahnverfahren, Vorgehensweise, Wohnungsunternehmen, Erfahrungsbericht, Recht, Wohnung