Zahlungsverzug des Mieters.
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IRB: Z 877
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Abstract
Die WoBau Schleswig-Holstein verwaltet rd. 1.700 eigene Mietwohnungen. Mietvertraglich vereinbarte Mietzahlungen sind bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats zu bezahlen. Berichtet wird über solche Fälle, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen. Bei einem Großteil dieser Fälle werden neben Zahlungserinnerungen Mahnungen versandt. Darüber hinaus geht der Bericht auf solche ein, die weder bei Mahnung noch bei Zahlungserinnrung ihre Miete begleichen und schildert dabei Möglichkeiten, die die WoBau Schleswig-Holstein einsetzt, um zu ihren Mieten zu gelangen. (hb)
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Zahlung, Mietwohnung, Mieter, Zahlungsverzug, Mahnung, Zahlungsfrist, Rechtsmittel, Wohnen/Wohnung, Allgemein
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 76(1986), Nr.3, S.124-126
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Zahlung, Mietwohnung, Mieter, Zahlungsverzug, Mahnung, Zahlungsfrist, Rechtsmittel, Wohnen/Wohnung, Allgemein