Wasserrechtliche Probleme der Sanierung von Altlasten.

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SEBI: Zs 61-4
IRB: Z 1014
BBR: Z 121

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Abstract

In der aktuellen Umweltschutzdiskussion spielt die Sanierung von Altlasten eine besondere Rolle. Altlasten sind alle künstlichen, auf menschliches Verhalten zurückgehende Schadstoffablagerungen im Boden, von denen eine aktuelle oder potentielle Umweltgefahr, d.h. eine Gefahr für Menschen und Tiere, insbesondere aber für den Wasserhaushalt ausgeht. Allenthalben wird heute die Forderung nach einer Erfassung und Sanierung solcher Altlasten erhoben. Für die Umsetzung von Sanierungskonzepten wird dabei ganz überwiegend auf das Verursacherprinzip verwiesen: Die Kosten der Gefahrabschätzung, -überwachung und Sanierung, die häufig in Millionen-Höhe anfallen, sollen von den Verursachern der Altlasten getragen werden. Das Gemeinlastprinzip soll dagegen erst dort greifen, wo die Verursacher aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf Ersatz der Sanierungskosten in Anspruch genommen werden. Die Untersuchung beschränkt sich auf die wasserrechtlichen und die damit zusammenhängenden ordungsrechtlichen Aspekte der Problematik. Systematisch werden die einschlägigen wasserrechtlichen und ordnungsrechtlichen Tatbestände abgehandelt. (-y-)

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Keywords

Wasserrecht, Ordnungsrecht, Wasserverschmutzung, Schadstoff, Bodenverunreinigung, Abfall, Abfallbeseitigung, Gewässerschutz, Grundwasserschutz, Verursacherprinzip, Abfallablagerung, Altlast, Altlastensanierung, Grundwasserverunreinigung, Recht, Umwelt

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Deutsches Verwaltungsblatt 101(1986), Nr.4, S.161-170

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Wasserrecht, Ordnungsrecht, Wasserverschmutzung, Schadstoff, Bodenverunreinigung, Abfall, Abfallbeseitigung, Gewässerschutz, Grundwasserschutz, Verursacherprinzip, Abfallablagerung, Altlast, Altlastensanierung, Grundwasserverunreinigung, Recht, Umwelt

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