Ablösung der Stellplatzpflicht. BVerwG vom 30.8.1985 - Az. 4 C 10.81.

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SEBI: Zs 345-4
IRB: Z 76
BBR: Z 212

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Zusammenfassung

Die Ablösung der Stellplatzpflicht durch Ausgleichsbeträge nach der Hamburger Bauordnung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Bundesrecht steht der Erhebung eines Ausgleichsbetrages auch dann nicht entgegen, wenn der Landesgesetzgeber die Herstellung von Stellplätzen nicht in der des Grundstücks des Ablösepflichtigen, sondern am Rande der innerstädtischen Problembereiche vorsieht und wenn er weiter dem Ablösepflichtigen kein besonderes Nutzungsrecht an den mit Ausgleichsbeträgen geschaffenen Stellplätzen einräumt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt das Urteil des Berufungsgerichts. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Landesbauordnung, Stellplatz, Parken, Rechtsprechung, Pflicht, Ablösung, Ausgleichsbetrag, Nutzungsrecht, Verfassungsmäßigkeit, Bundesverwaltungsgericht, Recht, Bauordnungsrecht

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Der Städtetag, Stuttgart 39(1986), Nr.1, S.43

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Landesbauordnung, Stellplatz, Parken, Rechtsprechung, Pflicht, Ablösung, Ausgleichsbetrag, Nutzungsrecht, Verfassungsmäßigkeit, Bundesverwaltungsgericht, Recht, Bauordnungsrecht

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