Das Baugesetzbuch - neue Akzente im Planungsrecht.

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1986

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IRB: Z 928
SEBI: Zs 6037-4
BBR: Z 146

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Zusammenfassung

Die Bundesregierung hat Anfang Dezember ihren Regierungsentwurf zum Baugesetzbuch vorgelegt, mit dem das geltende Bundesbaugesetz und Städtebauförderungsgesetz zu einer einheitlichen Rechtsgrundlage für die Stadtplanung zusammengefasst werden sollen. Neben der Streichung zahlreicher, für die Praxis nicht relevanter Vorschriften bzw. deren Zusammenfassung dort, wo es sich aus Doppelregelungen im Bundesbaugesetz und Städtebauförderungsgesetz ergibt, beziehen sich die wesentlichen Änderungen auf folgende Schwerpunkte: Die Bauleitplanung und ihre Sicherung, die gesetzlichen Vorkaufsrechte der Gemeinden, auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach §§ 30, 34, 35 BBauG, auf einige Bestimmungen der Bodenordnung allerdings ohne grundsätzliche Änderungen sowie auf das Enteignungsverfahren und das Erschließungsrecht. Das Gesetz soll zu Ende dieser Legislaturperiode, also zum Jahresende 1986 verabschiedet werden. Das Gesetzesvorhaben Baugesetzbuch vereint verschiedene Ziele, die für die Arbeiten an dem jetzt vorliegenden Entwurf von Bedeutung waren: Die Rechts- und Verwaltungsvereinfachung, die Stärkung der Planungshoheit der Gemeinden und die Berücksichtigung der Gegenwarts- und Zukunftsaufgaben, die im Rahmen der Stadtplanung zu bewältigen sind. (-z-)

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Informationsdienst und Mitteilungsblatt des Deutschen Volksheimstättenwerks, Bonn 40(1986), Nr.1/2, S.3-6

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