Sind kommunale, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen öffentliche Auftraggeber? Gutachten mit Erläuterung.

Hammonia
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1999

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Hammonia

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DE

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Hamburg

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ZLB: 2001/2295-4

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RE

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Abstract

Die Ausschreibung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen in öffentlichen Vergabeverfahren hat sich in der Praxis der Wohnungsunternehmen vielfach als preistreibend, verwaltungs- und zeitaufwendig, und damit wettbewerbsfeindlich erwiesen. Da kommunale, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen ihre Bauleistungen im Wettbewerb einbringen, ist es für sie von großer Bedeutung, nicht als öffentliche Auftraggeber eingestuft zu werden. Diese Frage ist aber seit langem strittig und hat mit Inkrafttreten des Vergaberechtsänderungsgesetzes am 1.1.1999 an Bedeutung gewonnen, weil ein subjektiver einklagbarer Anspruch der anbietenden Unternehmen eingeführt worden ist. Das Gutachten "Kommunale, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen im EG-Vergaberecht" von Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Prieß, Brüssel, kommt zu dem Ergebnis, dass die genannten Wohnungsunternehmen in der Regel keine öffentlichen Auftraggeber sind. Damit wird die seit langem vom GdW und der Wohnungswirtschaft vertretene Position bestätigt. DieArbeitshilfe stellt als wesentlichen Inhalt das Gutachten vor und erläutert es. difu

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103 S.

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GdW-Arbeitshilfen; 25

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