Wert und Bedeutung technischer Generalklauseln. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik - eine Illusion? Textgleich in allen Regionalausgaben des. Architektenbl.

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IRB: Z 801BW

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Der Verfasser versucht den Begriff "allgemein anerkannte Regeln der Technik (Baukunst)" zu definieren, was sich jedoch als schwierig erweist wegen des schwammigen Charakters der Adjektive "allgemein" und "anerkannt".Seine historische Herleitung zeigt, dass der Begriff dem Strafrecht entstammt, wo er auch sinnvoll verwendet wird.Die Umsetzung als allgemeine Anforderung an ein Bauwerk erweist sich als schwierig, die Verwendung der Normen als aaRdT gar als unmoeglich sofern man realistisch bleibt.Der Grund fuer die haeufige Verwendung des Begriffs ist im weiten Interpretationsspielraum, den er allen Beteiligten offenlaesst, zu suchen.Der Verfasser fordert, ihn durch eine Generalklausel zu ersetzen, die den technischen Fortschritt nicht kennt und dem Verwendungszweck entspricht.(GUS)

Beschreibung

Schlagwörter

Baurecht, DIN-Norm, Kommentar, Regel der Technik, Recht, Allgemein

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In: Dt.Architektenbl.(Ausg.Baden-W.), 18(1986), Nr.4, 413-414, Lit.

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Baurecht, DIN-Norm, Kommentar, Regel der Technik, Recht, Allgemein

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