Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen im geplanten Baugesetzbuch.
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SEBI: 86/4076-4
IRB: 61BRAN
IRB: 61BRAN
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Abstract
Von der Bundesregierung wird eine grundlegende Reform des Städtebaurechts angestrebt. Wesentliche Ziele sind dabei u. a. die Erleichterung des Bauens für private und öffentliche Investoren, die Beschleunigung und Vereinfachung der Aufstellung von Bauleitplänen, der Zulassung von Bauvorhaben und generell eine Rechtsvereinfachung. Es besteht die Gefahr, daß bei diesen Zielsetzungen Umweltbelange und Umweltschutzanforderungen zu wenig berücksichtigt bzw. bereits vorhandene umweltrelevante Normierungen aus dem Städtebaurecht eliminiert werden sollen. Vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtslage und der Vollzugspraxis werden in diesem Gutachten wesentliche Errungenschaften und Defizite aus Umweltsicht zusammengestellt und mit den bisher bekannten Vorstellungen für ein "Baugesetzbuch" konfrontiert. Zu den wesentlichen Bereichen des Städtebaurechts werden umweltbedeutsame Argumentationen und Forderungen erstellt, die bei einer Reform des Städtebaurechts berücksichtigt werden sollten. difu
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Baurecht, Städtebaurecht, Umweltschutz, Baugesetzbuch, Bebauungsplan, Bauleitplanung, Städtebauförderung, Bundesbaugesetz, Umwelt
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Berlin: (1985), XI, 215 S., Lit.
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Baurecht, Städtebaurecht, Umweltschutz, Baugesetzbuch, Bebauungsplan, Bauleitplanung, Städtebauförderung, Bundesbaugesetz, Umwelt
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