Untersuchung über die Wirksamkeit von Lärmschutzeinrichtungen für Triebwerksprobeläufe an Flughäfen. Umweltforschungsplan des Bundesministers des Innern, Forschungsbericht 80-105.05.401/01.

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SEBI: 86/4077-4

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Triebwerksprobeläufe nach Reparaturarbeiten sind für die Betriebssicherheit der Flugzeuge erforderlich. Der hierbei erzeugte Triebwerkslärm ist von der Art des Triebwerks abhängig. Die Lärmbelastung der Flughafenumgebung kann durch folgende Lärmschutzmaßnahmen verringert werden: günstige Positionierung der Flugzeuge beim Standlauf, Anlage von Erdwällen, Abschirmung durch Anpflanzungen und Gebäude, Lärmschutzwände, Rohrschalldämpfer, Lärmschutzhallen. Die mit den Lärmschutzeinrichtungen erreichbaren Schallpegelreduktionen sind unterschiedlich groß. Am wirksamsten sind Lärmschutzhallen, die geringste Reduzierung erzielt die Lärmschutzwand. Die Investitionskosten für Lärmschutzeinrichtungen werden stark von den örtlichen Erfordernissen und Gegebenheiten bestimmt. Sie nehmen mit der Höhe der geforderten Schallpegelreduktion und mit der Größe des Bemessungsflugzeuges zu. Die höchsten Investitionskosten fallen für Lärmschutzhallen an. Die auf den deutschen internationalen und wichtigsten europäischen internationalen Verkehrsflughäfen vorhandenen Lärmschutzanlagen werden beschrieben. difu

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Umweltschutz, Lärmschutz, Flughafen, Triebwerksprobelauf, Umweltpflege, Verkehrslärm

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Berlin: (1986), 97 S., Abb.; Tab.; Lit.

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Umweltschutz, Lärmschutz, Flughafen, Triebwerksprobelauf, Umweltpflege, Verkehrslärm

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