Der Begriff "Ausübung öffentlicher Gewalt" im Steuerrecht.

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SEBI: DB 185

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Mit Einführung des Körperschaftsteuergesetzes im Jahre 1920 wurde auch die öffentliche Hand zum Steuerschuldner. Während sich Anfeindungen gegen diese Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts nur bis zur Abschaffung des Vermögensteuerprivilegs der öffentlichen Hand durch das Steueränderungsgesetz im Jahre 1961 halten konnten, besteht nach wie vor Streit darüber, welche Bereiche staatlicher Betätigung auf Grund der unklaren Gesetzeslage der Besteuerung unterliegen. Der Gesetzgeber hat sich zur Abgrenzung des steuerbaren vom nicht steuerbaren Bereich staatlicher Tätigkeit in den oben bezeichneten Steuergesetzen und deren Durchführungsbestimmungen des Begriffs "Ausübung der öffentlichen Gewalt" bedient. Aufgabe der Arbeit ist es, diesen Begriff mittels des der Rechtswissenschaft zur Verfügung stehenden Auslegungsinstrumentariums in seinem spezifisch steuerrechtlichen Sinngehalt zu erfassen. kp/difu

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Steuerrecht, Haftungsrecht, Beamtenrecht, Öffentliche Gewalt, Staatshaftung, Amtshaftung, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Vermögensteuer, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Steuer, Staat/Verwaltung, Finanzen

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Heidelberg: (1964), XIX, 266 S., Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1964)

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Steuerrecht, Haftungsrecht, Beamtenrecht, Öffentliche Gewalt, Staatshaftung, Amtshaftung, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Vermögensteuer, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Steuer, Staat/Verwaltung, Finanzen

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