Die Passivlegitimation bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklage - Eine Untersuchung zur materiellen Zurechenbarkeit von Verwaltungsakten.
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SEBI: 86/3869
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Abstract
Die Passivlegitimation ist die Eigenschaft, der richtige Beklagte zu sein. Die Aufgabe der Arbeit ist es, zunächst eine Standortbestimmung der Passivlegitimation im Verwaltungsrechtsstreit vorzunehmen (Sachurteilsvoraussetzung oder Teil der Begründetheit) und deren Bedeutung in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten, insbesondere wieder der Verwaltungsgerichtsbarkeit, zu bestimmen. Daran schließt sich eine Betrachtung verschiedener Einzelfälle an, die Klarheit darüber bringen soll, ob bislang einheitliche Kriterien zur Bestimmung des richtigen Beklagten bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen entwickelt wurden. Diese Zusammenstellung von zumeist kommunalrechtlichen Fällen bildet den Schwerpunkt der Untersuchung. Der Autor verfolgt dabei das Ziel, neue Kriterien zur Bestimmung des Passivlegitimierten gemäß Pargr. 78 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu entwickeln und auf ihre Brauchbarkeit in der Praxis hin zu untersuchen. kp/difu
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Keywords
Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verwaltungsakt, Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Klage, Passivlegitimation, Rechtsprechung, Gemeinde, Landkreis, Polizei, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Trier: (1985), ca. 210 S., Lit.(jur.Diss.; Trier 1985)
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Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verwaltungsakt, Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Klage, Passivlegitimation, Rechtsprechung, Gemeinde, Landkreis, Polizei, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung