Regionalplan Mittelhessen.

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Gießen

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ZLB: Zs 6736-2001-4

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Der Regionalplan Mittelhessen wurde auf der Basis des 1994 novellierten Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) erarbeitet. Mit dieser Novelle wurde am 1. Mai 1997die Regionalplanung den Regionalversammlungen übertragen. Die mittelhessische Regionalversammlung hat die daraus erwachsende Verantwortung für die Region übernommen. Der Regionalplan Mittelhessen 2001 enthält die räumlichen Ordnungs- und Entwicklungsvorstellungen für den Regierungsbezirk Gießen bis zum Jahre 2010. Es werden eine Vielzahl von Ansätzen, die eine positive Entwicklung der Region ermöglichen vorgestellt. Das gilt besonders für die Siedlungsentwicklung und das Angebot an Industrie und Gewerbeflächen. Im Teil II enthält der Plan Umsetzungsstrategien mit Handlungsempfehlungen für regionale und lokale Akteure sowie für die Beteiligten im Planungsprozess. Dort werden Kooperationserfordernisse und Aktionsfelder benannt, in denen vielfältige Synergieeffekte einer Zusammenarbeit dargestellt und empfohlen werden. Außerdem liegt ein regionalwirtschaftliches Entwicklungskonzept vor, mit einer Analyse der Stärken und Schwächen Mittelhessens, mit einem Gewerbeparkkonzept und schließt mit Grundsätzen für die Erarbeitung eines Emissionsminderungskonzeptes ab. kl/difu

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221 S.

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