Hinweise zur Ausarbeitung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans. Stand 4/2001.

Landesamt für Ökologie
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Landesamt für Ökologie

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Hildesheim

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ZLB: Zs 3592-21.2001,3
BBR: Z 567
IFL: VIII 5600 - 2001,3

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PL

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Abstract

Ein Arbeitskreis aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, von Landschaftsplanungsbüros, der unteren und oberen Naturschutzbehörden, des Niedersächsischen Umweltministeriums und des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie erarbeitete die Konzeption zur Weiterentwicklung der niedersächsischen Landschaftsrahmenplanung. Die Richtlinie zur Konkretisierung der Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde, Landschaftsrahmenpläne in der Fassung vom 31.7.1987 sollte damit konkretisiert und fortgeschrieben werden. Für die zukünftige Bearbeitung der Landschaftsrahmenpläne wurden die generellen Ziele in der Richtlinie für die Ausarbeitung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans nach § 5 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes formuliert. Die Neufassung liefert konkrete Bearbeitungshinweise für alle Arbeitsschritte. Der Verfahrensablauf und Fragen der kartographischen Darstellung werden ebenfalls ausführlich behandelt. Unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Rahmenbedingungen bei den Landkreisen und Städten sollen die Aufarbeitung und Fortschreibung der Pläne durch detaillierte Bearbeitungshilfen schneller und möglichst auch mit geringeren Kosten erreicht werden. kl/difu

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S. 122-191

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Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen; 3/2001