Kooperation und Arbeitsteilung zwischen Landes- und Kommunalstatistik im Vorfeld der rechtlichen Fundierung.

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SEBI: Zs 383-1984

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Der Referent untersucht den Stellenwert der Kommunalstatistik im Verhältnis zur Landesstatistik vor dem Hintergrund, daß nach dem VZ-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1983 Gesetzgebungsinitiativen in Gang gekommen bzw. zu erwarten sind. Er plädiert für eine eigenständige Kommunalstatistik als Teilstück der kommunalen Infrastruktur, die für die Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung benötigt wird. Er fordert zugleich eine Verbesserung der Kooperation mit der Landesstatistik, um die dabei ausschöpfbaren Ressourcen für den Gesamtnutzen der statistischen Arbeit aktivieren zu können. Dem dient u. a. eine stärkere Einbeziehung der Kommunalstatistik in die Berichtskreise der Landesstatistik, eine ausgebaute Arbeitsteilung bei der Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Kontrolle statistischer Erhebungen, aber auch eine Verbesserung der Bedingungen, unter denen die Kommunen auf die Erhebungsergebnisse der Landesstatistik zugreifen können. Bre/difu

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Städtestatistik, Kommunalrecht, Gesetzgebung, Statistikbehörde, Bundesland, Datenschutz, Selbstverwaltung, Hilfsmittel, Wissenschaft/Grundlagen, Statistik

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In: Jahresbericht 1984.Hrsg.: Verband Deutscher Städtestatistiker, Augsburg:(1985), S. 250-259, Lit.

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Städtestatistik, Kommunalrecht, Gesetzgebung, Statistikbehörde, Bundesland, Datenschutz, Selbstverwaltung, Hilfsmittel, Wissenschaft/Grundlagen, Statistik

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