Zur Notwendigkeit öffentlicher Vermögensrechnungen.
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
1986
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: Zs 1505-25,1
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
item.page.type
item.page.type-orlis
Authors
Abstract
Seit Anfang der siebziger Jahre ist die kommunale Vermögensrechung in der wissenschaftlichen Diskussion ohne Bedeutung, nachdem es zuvor jahrelang eine intensive, aber letzlich ergebnislose Auseinandersetzung gegeben hatte. Der Aufsatz knüpft an diese Auseinandersetzung an, ohne sie im einzelen nachzuzeichnen. Anschließend an einen kurzen Blick auf die kommunale Vermögensrechnung, wie sie sich von dem Hintergrund der Haushalts- und Finanzreform heute darstellt, wird ein Überblick über mögliche Ziele und Funktionen einer Vermögensrechnung gegeben. Mit den verschiedenen Zielen und Funktionen verbinden sich unterschiedliche konzeptionelle Ansätze. Die Diskussion dieser Ansätze ergibt als Zwischenergebnis, daß eine laufende, das gesamte Vermögen einer Gebietskörperschaft bewertende Rechnung nicht aussagekräftig zu realisieren ist. Im zweiten Teil wird untersucht, ob sich im Umfeld kommunaler Wirtschafts- und Finanzpolitik einzelne Fragestellungen ergeben, zu deren Beantwortung eine eingegrenzte Vermögensrechung gezielt beitragen könnte.Als mögliche Einsatzfelder werden diskutiert erstens die Erfassung der Wirkungen des in den vergangenen Jahren bei den Kommunen aufgelaufenen Investitionsstaus auf die zukünftige Haushaltswirtschaft durch Quantifizierung der unterlassenen Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen und zweitens der Einsatz der Vermögensrechung im kommunalen Finanzausgleich als Indikator für die Bedürftigkeit einer Gemeinde im Hinblick auf ihren Ausstattungsstandard. difu
Description
Keywords
item.page.journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart, Jg. 25(1986), S. 64-78, Lit.