Bundesregierung legt Baugesetzbuch vor. Städtebaurecht wird auf neue Aufgaben ausgerichtet.
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IRB: Z 877
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Zusammenfassung
Das Bundeskabinett hat am 4.12.1985 den Entwurf für ein Baugesetzbuch beschlossen. Der Bericht geht auf die Entwicklung der Gesetzesvorbereitung sowie auf die Schwerpunkte des Baugesetzbuches ein. Danach werden Einzelheiten des Gesetzentwurfes erläutert. Angesprochen werden dabei u.a. der Beitrag zum Umweltschutz, zum Denkmalschutz und zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung. Mit dem Baugesetzbuch werden auch das Bodenordnungsrecht, die Umlegungs- und Grenzregelung sowie das Erschließungsrecht vereinfacht. Das Baugesetzbuch trägt auch wesentlich zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Planungshoheit bei. Die Baunutzungsverordnung und die Wertermittlungsverordnung werden nach Verabschiedung des Baugesetzbuches der neuen Rechtslage angepasst. (hb)
Beschreibung
Schlagwörter
Städtebaurecht, Umweltschutz, Denkmalschutz, Planungsrecht, Baugesetzbuch, Zielsetzung, Inhalt, Verwaltungsvereinfachung, Bundesbaugesetz
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 76(1986), Nr.1, S.32-34
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Städtebaurecht, Umweltschutz, Denkmalschutz, Planungsrecht, Baugesetzbuch, Zielsetzung, Inhalt, Verwaltungsvereinfachung, Bundesbaugesetz