Verhältnis von Verwaltungsrecht und Strafrecht. Relation between administration law and criminal law.
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1986
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BBR: Z 159
IRB: Z 617
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Zusammenfassung
Das Umweltstrafrecht hat eine andere Aufgabe und Wirkungsweise als das Umweltverwaltungsrecht. Dies wird mit Blick auf die strafbare Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB) dargestellt. Das Strafrecht kann hinter der Verwaltung, neben ihr oder auch gegen sie stehen. Im letzten Fall kann auch das Verhalten von Amtsträgern strafrechtlich relevant sein, wobei sich das Strafrecht eine gewisse eigenständige Bestimmung des geschützten Rechtsgutes erlaube. Dass im Verwaltungsrecht zu einigen Fragen andere Auffassungen vertreten werden, wird nicht verschwiegen. (-z-)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Wasser und Boden, 38(1986), Nr.1, S.16-18