Rechtsprobleme durch Naturgärten.

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IRB: Z 877

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Zusammenfassung

Die Beeinträchtigung von Nachbarn durch ungepflegte Gärten hat es schon immer gegeben, neu ist die Rechtslage durch das Auftreten von sog. wildnaturnahen Gärten oder Ökogärten. Die maßgeblichen Gesetze vor Gericht sind vor Jahren entstanden, als Ökologie noch weithin unbekannt war. Für die Beurteilung der Rechtslage ist von einem Sachverhalt nach § 906 BGB auszugehen und von unzulässige Einwirkungen auf das eigene Grundstück. Hier unterscheidet die Rechtsprechung wesentliche und unwesentliche Beeinträchtigungen, was zu gegensätzlichen Entscheidungen führte. Die Duldungspflicht des Nachbarn ergibt sich aus der ortsüblichen Grundstücksnutzung. In gewissem Rahmen ist die Duldungspflicht mit einem finanziellen Ausgleich verbunden. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Garten, Nachbarrecht, Rechtsprechung, Grundstücksnutzung, Naturgarten, Nachbargrundstück, Beeinträchtigung, Wildgarten, Duldungspflicht, Eigentum

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 75(1985), Nr.9, S.464-465, Lit.

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Garten, Nachbarrecht, Rechtsprechung, Grundstücksnutzung, Naturgarten, Nachbargrundstück, Beeinträchtigung, Wildgarten, Duldungspflicht, Eigentum

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