Die Rentabilitätsmodernisierung im Lichte der §§ 21, 22 WEG.
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
SEBI: Zs 359-4
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Abstract
Grundsätzlich muss in einem gemischten Wohnungseigentums- und Teileigentumskomplex eine Rentabilitätsmodernisierung des Teileigentumsbereiches gemäß § 21 WEG aufgrund Mehrheitsbeschlusses für zulässig erachtet werden. Die zur Beurteilung des Einzelfalles erforderlichen Abgrenzungskriterien werden im Einzelnen noch zu erarbeiten sein; eine entsprechende Anwendung der von Rechtsprechung und Literatur zur Modernisierung von Wohnungseigentum entwickelten Grundsätze kann hierbei erste Ansätze vermitteln. (rh)
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Keywords
Wohnungseigentum, Modernisierung, Rentabilität, Wohnungseigentumsgesetz, Teileigentum, Wohnung
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 38(1985), Nr.29, S.1686-1687, Lit.
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Wohnungseigentum, Modernisierung, Rentabilität, Wohnungseigentumsgesetz, Teileigentum, Wohnung