Keine Vererblichkeit des Bauherrenprivilegs. Wohnungsbindungsgesetz, §§ 6, 7. Oberverwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 7. September 1984 - OVG 2 B 100.83.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: Zs 789-4
IRB: Z 177
BBR: Z 67

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Die Berechtigung des Bauherrn von mindestens 4 öffentlich geförderten Wohnungen, eine Wohnung auch nach Überschreitung der Einkommensgrenze selbst zu nutzen, ist nicht vererblich. Im Streitfall wenden sich die Nacherben gegen die Festsetzung einer Ausgleichszahlung gegen die Erbin des Wohngrundstücks, die zwischenzeitlich verstorben war. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab, da ein Nutzungsrecht der Erbin aufgrund des Wohnungsbindungsgesetzes in der Eigenschaft als Bauherrin nicht gegeben sei. Das Urteil erging aufgrund folgender §§: 6, 7 Wohnungsbindungsgesetz. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Wohnungsbindungsgesetz, Bauherr, Rechtsprechung, Gerichtsentscheidung, Privilegierung, Erbfolge, Erbrecht, Rechtsnachfolge, Öffentlicher Wohnungsbau, Wohnungsrecht, Wohnungswesen

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Bundesbaublatt 34(1985), Nr.11, S.756-757, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Wohnungsbindungsgesetz, Bauherr, Rechtsprechung, Gerichtsentscheidung, Privilegierung, Erbfolge, Erbrecht, Rechtsnachfolge, Öffentlicher Wohnungsbau, Wohnungsrecht, Wohnungswesen

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries