Inhalt und Grenzen jugendrichterlicher Auflagen.
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1961
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SEBI: BF 140
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Zusammenfassung
Zwischen dem Jugendstrafrecht und dem Erwachsenenstrafrecht bestehen tiefgreifende Unterschiede. Während es im Erwachsenenstrafrecht um die Durchsetzung staatlicher Sanktionen für eine rechtswidrige schuldhafte Tat geht, steht hingegen beim Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Dem entsprechen die vielfältigen Möglichkeiten des Jugendrichters, im Einzelfall von der herkömmlichen Freiheitsstrafe abzusehen. Aufgabe der Arbeit ist zunächst die Erörterung der zahlreichen Möglichkeiten jugendrichterlicher Auflagen, die Absteckung ihrer Grenzen sowie die Feststellung der Folgen, die sich daraus für die in der Praxis der Jugendgerichte gehandhabten Auflagen ergeben. Die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz bildet einen Schwerpunkt der Untersuchung. kp/difu
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Schlagwörter
Jugend , Jugendlicher , Jugendgericht , Auflage , Erziehungshilfe , Grundrecht , Strafrecht , Rechtsprechung , Sozialwesen , Verfassungsrecht , Recht , Allgemein
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Heidelberg: (1961), XII, 107 S., Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1961)
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Stichwörter
Jugend , Jugendlicher , Jugendgericht , Auflage , Erziehungshilfe , Grundrecht , Strafrecht , Rechtsprechung , Sozialwesen , Verfassungsrecht , Recht , Allgemein