Der von Kindern - Strafunmündigen - begangene Diebstahl. Eine kriminologische Untersuchung von 400 Fällen aus dem Jahre 1960 an Hand von Akten der Hamburger Kriminalpolizei.

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SEBI: 78/5407

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Zusammenfassung

Der von Kindern (Strafunmündigen) begangene Diebstahl ist ein weiterer Beitrag zu der von Pädagogen, Soziologen, Psychologen, Medizinern und Juristen seit langem begonnenen und fortgeführten Analyse über den kriminell auffällig gewordenen jungen Menschen. Anhand einer empirischen Untersuchung mit etwa 400 Kindern beiderlei Geschlechts unter 14 Jahren wurden Taten, Umwelt und Persönlichkeit von Strafunmündigen untersucht. Im einzelnen wird auf das Tatgeschehen (Diebstahl und ähnliche geringe Delikte) sowie auf die Famlienverhältnisse, den sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund und auch auf die Erziehung der Probanden eingegangen, um gegebene Umstände der Kriminalisierung zu eruieren. Im Vordergrund steht dabei der Rückfall der Probanden in die Kriminalität und die Frage nach der Tatsphäre, d. h. in welchem Verhältnis die Probanden zu den von ihnen geschädigten Personen standen. kp/difu

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Kind, Diebstahl, Kriminalität, Kriminologie, Kriminalpolizei, Straftat, Strafrecht, Polizei, Soziographie, Bevölkerung/Gesellschaft, Sozialverhalten

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Hamburg: (1966), IX, 186 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1966)

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Kind, Diebstahl, Kriminalität, Kriminologie, Kriminalpolizei, Straftat, Strafrecht, Polizei, Soziographie, Bevölkerung/Gesellschaft, Sozialverhalten

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