Die Grünfischereigerechtigkeit in Nürnberg.
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SEBI: 78/5560
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DI
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Abstract
Die Nürnberger Grünfischereigerechtigkeit, d. h. das Recht zu Fang, An- und Verkauf von frischen (grünen) Fischen, im Gegensatz zu konservierten (gesalzenen) Fischen, ist Gegenstand der Untersuchung.Dazu wird auf die Entwicklung der Rechtsverhältnisse in der Binnenfischerei eingegangen, da die Entwicklung dieses Nürnberger Rechts eng mit der allgemeinen Entwicklung des Fischereirechts zusammenhängt.Die Binnenfischerei selbst wird in zwei große Gruppen unterteilt, einmal in die wilde oder natürliche Fischerei, d. h. den Fischfang in Flüssen, Bächen oder Seen, und zum andern in die zahme oder künstliche Fischerei, d. h. die Teichwirtschaft oder sonstige Fischzuchten.Für die vorliegende Abhandlung ist nur die erste Gruppe von besonderer Bedeutung.In diesem Rahmen wird erst einmal auf die vorliegenden Eigentums- und Besitzverhältnisse damaliger Zeit eingegangen sowie auf das damalige Handwerk und Gewerbe, bevor die fischereirechtlichen Verhältnisse an der Pegnitz vom 13.Jahrhundert bis zur Gegenwart behandelt werden. kp/difu
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Fischerei, Gewerberecht, Arbeitsrecht, Gewerbe, Handwerk, Stadtgeschichte, Rechtsgeschichte
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Erlangen-Nürnberg: (1965), ca. 150 S., Lit.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1965)
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Fischerei, Gewerberecht, Arbeitsrecht, Gewerbe, Handwerk, Stadtgeschichte, Rechtsgeschichte