Mangelnde Normenklarheit im Datenschutz-Strafrecht. Eine empirische Untersuchung der Datenschutz-Kriminalität mit reformpolitischen Schlußfolgerungen und Vorschlägen.

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SEBI: 85/5932

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Abstract

Als Datenschutzkriminalität im weiteren Sinne sind alle Verstöße gegen die Sanktionsnormen zu verstehen, deren Handlungsobjekt "Daten" sind. Die vorliegende Arbeit beschränkt sich jedoch auf die Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz bzw. gegen die Landesdatenschutzgesetze; ausgeklammert bleiben die Computerkriminalität und das dogmatische Verhältnis zu Pargr. 203 StGB. Die empirisch aufgebaute Untersuchung berücksichtigt 159 einschlägige datenrechtliche Ermittlungsverfahren. Dieses geschieht insbesondere im Hinblick auf Pargr. 41 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der eine komplizierte Verweisungstechnik auf andere Gesetze enthält, um dadurch die Wirkung der auf Pargr. 41 BDSG basierenden Verweisungsketten auf die Rechtsanwendung der Behörden herauszustellen. Im einzelnen werden die mit den "personenbezogenen" und den "offenkundigen" Daten in Zusammenhang stehenden Probleme und Verweisungsschwierigkeiten behandelt. kp/difu

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Datenschutz, Strafrecht, Kriminalität, Bundesdatenschutzgesetz, Statistik, Befragung, Datei, EDV, Rechtsvergleichung, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht

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Tübingen: (1984), XXXII, 258 S., Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1984)

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Datenschutz, Strafrecht, Kriminalität, Bundesdatenschutzgesetz, Statistik, Befragung, Datei, EDV, Rechtsvergleichung, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht

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