Bodenschutz im geltenden Recht von Bund und Ländern.
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1985
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SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
BBR: Z 703
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BBR: Z 703
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Zusammenfassung
Der Beitrag zeigt systematisierend die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Bodenschutzes in den Grundzügen auf. Schwerpunktmäßig wird das Recht der räumlichen Gesamtplanungen (Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung) untersucht. Im Umweltverwaltungsrecht findet sich - wenn auch verstreut - eine Vielzahl bodenschützender Regelungen. Ein wirksamer Bodenschutz setzt jedoch voraus, dass seinen Belangen im Recht der räumlichen Gesamtplanungen ein entsprechender Stellenwert eingeräumt wird, da in diesem Bereich die zusammenfassende Koordinierung der verschiedenen raum- und bodenbezogenen menschlichen Aktivitäten erfolgt. Im Bereich der Raumordnung und Landesplanung könnte der dem Bodenschutz eingeräumte Stellenwert durch eine größere Konkretisierung bodenschützender Ziele der Raumordnung und Landesplanung verstärkt werden. Das geltende Recht der Bauleitplanung bietet bereits Möglichkeiten zur Einschränkung des Bodenverbrauchs durch bauliche Nutzung.
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1985), Nr.1/2, S.55-62, Lit.