Das Gesetz zur Erhaltung und Pflege von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Am 1. Januar 1985 ist das Gesetz zur Erhaltung und Pflege von Wohnraum (WoG) in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Das WoG soll den Schutz des vorhandenen, vor allem preisgünstigen Wohnungsbestandes gewährleisten sowie der Erhaltung, Pflege und - bestimmungsgemäßen - Nutzung dieses Bestandes dienen. Mit dem Inkrafttreten des WoG tritt insbesondere das Preußische Wohnungsgesetz von 1918 außer Kraft. Weiterhin gelten aber alle Rechtsvorschriften, die die Instandsetzung, die Erfüllung von Mindestanforderungen oder die Benutzung von Wohngebäuden, Wohnungen oder Wohnräumen zu Wohnzwecken regeln, insbesondere die Vorschriften des Bauordnungsrechtes. Der Aufsatz gibt einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften des neuen WoG.(-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Wohnungsmarkt, Wohnungsbestand, Wohnnutzung, Zweckentfremdung, Sozialwohnung, Wohnungsbedarf, Gesetzgebung, Wohnungsbestandspolitik, Wohnungsnachfrage, Wohnungsbindungsgesetz, Recht, Wohnung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Verwaltungsrundschau, 31(1985), Nr.8, S.278-282

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Wohnungsmarkt, Wohnungsbestand, Wohnnutzung, Zweckentfremdung, Sozialwohnung, Wohnungsbedarf, Gesetzgebung, Wohnungsbestandspolitik, Wohnungsnachfrage, Wohnungsbindungsgesetz, Recht, Wohnung

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries