Frankfurter Richtlinien. Tragweite der Übernahme von Unterkunftskosten durch das Sozialamt für Sozialhilfeempfänger.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

In den Frankfurter Richtlinien vom September 1983 hat das Frankfurter Sozialasmt festgelegt, unter welchen Voraussetzungen es die Unterbringungskosten fuer Sozialhilfeempfaenger uebernimmt und welche Kostenerstattungen hierin einbezogen sind. Gegenueber anderen Sozialaemtern scheinen diese Richtlinien beispielhaft zu sein. Die Richtlinien werden vollstaendig wiedergegeben und betreffen die Leistungen nach dem BSHG, die der Erfuellung mietvertraglicher oder damit in Zusammenhang stehender Pflichten dienen. Dies sind Unterkunftskosten, Renovierungskosten, Abgangsrenovierungskosten unter Beruecksichtigung der zivilrechtlichen Mithaftung oder bei pflegebeduerftigen Personen, Sicherheitsleistungen und Mietrueckstaende. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Unterkunft, Sozialhilfe, Sozialbehörde, Sicherheitsleistung, Sozialhilfeempfänger, Kostenübernahme, Wohnungsvermietung, Wohnkosten, Schönheitsreparatur, Renovierungskosten, Recht, Sozialrecht

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 38(1985), Nr.6, S.333-334, 336, 338

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Unterkunft, Sozialhilfe, Sozialbehörde, Sicherheitsleistung, Sozialhilfeempfänger, Kostenübernahme, Wohnungsvermietung, Wohnkosten, Schönheitsreparatur, Renovierungskosten, Recht, Sozialrecht

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries