VG Schleswig, Urteil v. 13.9.1984 - Az. 6 A 210/84. Zweitwohnungssteuer in der Rechtsprechung.

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Zusammenfassung

Eine Gemeinde ist verpflichtet, alle Zweitwohnungsinhaber einschließlich der Feriengäste, die eine Wohnung nur kurzzeitig nutzen, zur Zweitwohnungssteuer heranzuziehen, wenn die Satzung die Steuerpflicht nicht durch eine Mindestnutzungsdauer begrenzt. Eine Gemeinde kann die Steuerpflicht durch die Satzung jedoch nur auf eine Mindestnutzungsdauer von höchstens einem Monat begrenzen. Eine Gemeinde ist berechtigt, zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer den Mietwert einer Zweitwohnung aus dem Mietwert am 1. Januar 1964, wie das Finanzamt ihn zur Berechnung des Einheitswertes feststellte, multipliziert mit der durchschnittlichen Steigerung der Mieten für Wohnungen in der gesamten Bundesrepublik von damals bis heute, wie das statistische Bundesamt sie ermittelt, zu berechnen. (-y-)

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Schlagwörter

Zweitwohnung, Gemeinde, Steuerrecht, Satzung, Mietzins, Rechtsprechung, VG-Urteil, Wohnung

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Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 15(1985), Nr.1, S.22-23, Lit.

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Zweitwohnung, Gemeinde, Steuerrecht, Satzung, Mietzins, Rechtsprechung, VG-Urteil, Wohnung

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