Ertragssteuerrechtliche Behandlung von zum Anlagevermögen gehörenden Nutzungsrechten, die durch Baumaßnahmen des Nutzungsberechtigten entstanden sind. Bundesminister der Finanzen, Schreiben v. 3.5.1985 - Az. IV B 2 - S 2196 - 7/85.

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IRB: Z 1204
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Zusammenfassung

Zu den Nutzungsrechten an Gebäuden, die durch Baumaßnahmen des Nutzungsberechtigten geschaffen worden und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wie materielle Wirtschaftsgüter mit den Herstellungskosten zu aktivieren sind, gehört neben einem von einem Miteigentümer eines Gebäudes im eigenen Namen und für fremde Rechnung geschaffene Nutzungsrecht auch ein durch Bauten auf fremdem Grund und Boden geschaffenes Nutzungsrecht. (rh)

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Steuerrecht, Gebäude, Nutzung, Nutzungsrecht, Allgemein

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In: Betr.-Berater, 40(1985), Nr.13, S.850, Lit.

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Steuerrecht, Gebäude, Nutzung, Nutzungsrecht, Allgemein

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