Zur Rechtsethik des Raumplanungs- und Umweltschutzrechts.
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Date
1984
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ZZ
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SEBI: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
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Authors
Abstract
Die Qualität rechtlicher Regelungen wird heute vornehmlich an der Frage nach Leistungsvermögen und Effizienz orientiert. Dagegen gerät die rechtsethische Einschätzung von Gesetzen, die Fragen nach dem was soll und was darf der Staat, in den Hintergrund. Der Autor untersucht diesen Konflikt von Moral und Effizienz am Beispiel des schweizerischen Raumplanungs- und Umweltschutzrechts. Das Bundesgesetz über die Raumplanung und das Bundesgesetz über den Umweltschutz verstehen ihre Aufgabe nicht als ausschließlich technische Funktion, sondern stehen auf der Grundlage materieller Wertbezüge. Das subjektive Wertbewusstsein des Gesetzgebers hat sich dabei im wesentlichen an den Werten der persönlichen Freiheit und des Lebens orientiert. Ihre Regevanz als objektive Werte für Raumplanung und Umweltschutz wird jedoch verneint weil das hierarchische Bedeutungsverältnis der beiden Werte offenbleibt.
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Umwelt- und Planungsrecht, Alfeld 4(1984), Nr.4, S.105-113