Das neue Krankenpflegegesetz 1985.
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
1985
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 368
SEBI: Zs 2420-4
SEBI: Zs 2420-4
item.page.type
item.page.type-orlis
Authors
Abstract
Rund 15 Jahre wurden für die Novelierung des Krankenpflegegesetzes benötigt. Das Krankenpflegegesetz uebernimmt nur "einige wenige Regelungen aus dem Berufsbildungsgesetz", während seine "sonstige Anwendung ausgeschlossen" ist. Bei den Schulen für Krankenpflegeberufe handelt es sich "um Einrichtungen im Bereich zwischen der dual- betrieblichen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz einerseits und den schulischen Ausbildungsgängen" andererseits. Es regelt die Ausbildung und Zulassung für die Berufe "Krankenschwester", "Krankenpfleger", "Krankenpflegehelfer", "Krankenpflegehelferin", "Kinderkrankenschwester" und (neu hinzugekommen) für den "Kinderkrankenpfleger". Fortbildung und Weiterbildung von Krankenschwestern, Krankenpflegern, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpflegern zu Unterrichtsschwestern und Unterrichtspflegern müssen noch - gegebenenfalls durch landesrechtliche Vorschriften - geregelt werden. (-y-)
Description
Keywords
item.page.journal
item.page.issue
item.page.dc-source
In: Krankenhaus, 77(1985), Nr.6, S.205-208