Zum Begriff der Fernwärme.
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ZZ
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SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
IRB: Z 866
BBR: Z 281
IRB: Z 866
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Zusammenfassung
Da eine Legaldefinition für den Begriff Fernwärme nicht besteht, ist der Begriff objektiv nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrsanschauung zu definieren: Für das Vorhandensein von Fernwärme spricht er deshalb, wenn das Wohnhaus und die Wärmeerzeugungsanlage räumlich und wirtschaftlich getrennt sind, insbesondere die Wärmeerzeugung nicht im Hause selbst erfolgt, der Wärmelieferant mehr als eine Wohnanlage versorgt und dazu ein eigenes Verteilungsnetz unterhält, der Wärmelieferant nicht mit dem Gebäudeeigentümer identisch ist. (rh)
Beschreibung
Schlagwörter
Fernwärme, Begriffsbestimmung, Fernwärmeversorgung, Versorgung/Technik, Wärme
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Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 34(1985), Nr.3, S.49-50, Lit.
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Fernwärme, Begriffsbestimmung, Fernwärmeversorgung, Versorgung/Technik, Wärme