Entschädigungsansprüche wegen Lärmimmissionen durch Straßenverkehr.

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Abstract

Der Aufsatz wertet die neuere Rechtsprechung zu Entschädigungsansprüchen wegen Lärmimmissionen durch Straßenverkehr aus. Anlieger einer neu gebauten oder wesentlich geänderten Straße, die trotz Errichtung aktiver und passiver Schutzmaßnahmen in einem nicht zumutbaren Maße durch Immissionen beeinträchtigt werden, haben einen Anspruch auf angemessene Entschädigung in Geld. Während die Zivilgerichte diese Ansprüche unter enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten beurteilen, unterscheiden die Verwaltungsgerichte zwischen Beeinträchtigungen im Vorfeld der Enteignung und Beeinträchtigungen jenseits der Enteignungsgrenze. Für die mangels einer fehlenden gesetzlichen Regelung von den Gerichten jeweils zu ermittelnde Zumutbarkeits- bzw. Enteignungsschwelle wird auf die Schutzfähigkeit und Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebietes abgestellt. Insbesondere sind hier schutzmindernde Faktoren, z.B. tatsächliche oder planerische Vorbelastungen, zu berücksichtigen. (-z-)

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Keywords

Straßenverkehr, Verkehrslärm, Lärmschutz, Lärmpegel, Lärmschutzmaßnahme, Enteignung, Enteignungsentschädigung, Innenbereich, Rechtsprechung, Zumutbarkeitsgrenze, Paragraph 906, Bürgerliches Gesetzbuch, Artikel 14, Grundgesetz, Paragraph 34, Bundesbaugesetz, Immissionsschutz, Recht, Eigentum

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 116(1985), Nr.16, S.481-484, Lit.

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Straßenverkehr, Verkehrslärm, Lärmschutz, Lärmpegel, Lärmschutzmaßnahme, Enteignung, Enteignungsentschädigung, Innenbereich, Rechtsprechung, Zumutbarkeitsgrenze, Paragraph 906, Bürgerliches Gesetzbuch, Artikel 14, Grundgesetz, Paragraph 34, Bundesbaugesetz, Immissionsschutz, Recht, Eigentum

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