BBauG § 31 Abs.2; BauNVO § 15 Abs.1. BVerwG, Beschluß v. 22.11.1984 - Az. 4 B 244.84, VGH Mannheim.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1985

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Hält ein Wohnbauvorhaben die bauordnungsrechtlich für die ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung von Nachbargrundstücken gebotenen Abstandsflächen ein, so ist darüber hinaus für ein - drittschützendes - Gebot der Rücksichtnahme auf diese nachbarlichen Belange kein Raum. Ein Wohnbauvorhaben, das gegenüber einem Nachbarwohnhaus mit einem plangemäßen Abstand von 17 m und einer Wandhöhe von 4 bis 4,5 m statt plangemäßer 3,21 m, genehmigt wird, widerspricht in der Regel nicht deshalb im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO nach seinem Umfang der Eigenart des Baugebiets. (-z-)

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 8(1985), Nr.2, S.95, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen