BGB §§ 95, 912. Gebäudeeigentum beim Bau auf mehreren Grundstücken. BGH, Urteil v. 12.7.1984 - Az. IX ZR 124/83 - Hamm.

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Abstract

Der BGH geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es dem Sinn des Gesetzes und der praktischen Vernunft entspricht, wirtschaftliche Einheiten grundsätzlich auch rechtlich als Eigentumseinheit zu erhalten. Der Konflikt der zwei einander widerstreitenden gesetzlichen Gebote, nämlich des der Rechtseinheit zwischen dem Grundstück und den darüber befindlichen Bauteilen einerseits und dem der Rechtseinheit zwischen den einzelnen Teilen des Gebäudes andererseits lässt sich nicht generell durch den Vorrang eines der beiden lösen; vielmehr muss für jede der verschiedenen Fallgestaltungen gesondert geprüft werden, auf welche Weise der Konflikt zwischen den einander widerstreitenden Gesetzesbestimmungen und Interessen der Beteiligten am angemessensten gelöst wird. (rh)

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Grundstück, Gebäude, Überbau, Rechtsprechung, Eigentum, BGH-Urteil, Eigentum

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 38(1985), Nr.14, S.789-791, Lit.

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Grundstück, Gebäude, Überbau, Rechtsprechung, Eigentum, BGH-Urteil, Eigentum

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