Aktuelles aus dem Gewährleistungsrecht.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 877

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Bei Mängeln an Eigentumswohnungsanlagen ist zwischen Mängeln vom Sondereigentum und solchen am gemeinschaftlichen Eigentum (Baukörper) zu unterscheiden, für die je nach Übergabe gesonderte Fristen laufen. Jeder einzelne Wohnungskäufer kann auch wegen Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum indivuduell vorgehen. Die dargestellten Ergebnisse der neueren Rechtsprechung, vor allem des BGH, betreffen: 1. Abtretung der Gewährleistungsansprüche bedeutet Fristverlängerung; 2. Bei subsidiärer Haftung trägt der Bauträger auch die Kosten der vergeblichen Rechtsverfolgung durch den Käufer; 3. Auch beim Erwerb von Eigentumswohnungen bestehen Leistungsverweigerungsrechte und 4. Vereinbarung von Einzelvorschriften der VOB. (hg)

Description

Keywords

Baumangel, Gewährleistung, Eigentumswohnung, Wohngebäude, VOB, Rechtsprechung, Gewährleistungsrecht, Baukörper, Bauordnungsrecht

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 75(1985), Nr.4/5, S.193-195, Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Baumangel, Gewährleistung, Eigentumswohnung, Wohngebäude, VOB, Rechtsprechung, Gewährleistungsrecht, Baukörper, Bauordnungsrecht

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries