Privatisierung von Aufgaben nur bedingt möglich. Landesregierung weist auf unverzichtbare Funktionen der öffentlichen Hand hin. Stellungnahme zu CDU-Antrag.
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IRB: S 3426
SEBI: Ges 101-4
BBR: Z 293
SEBI: Ges 101-4
BBR: Z 293
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Zusammenfassung
Der Privatisierung öffentlicher Aufgaben kommt nach Auffassung der baden-württembergischen Landesregierung eine besondere mittelstandspolitische Bedeutung zu. Grenzen für eine Privatisierung ergeben sich jedoch dort, wo dies nicht ohne wirtschaftliche Nachteile und unter Wahrung unverzichtbarer Funktionen der öffentlichen Hand möglich ist, so in den Bereichen des Gesundheitswesens und des Umweltschutzes. Weitere Bereiche, die einer Privatisierung nur z.T. oder überhaupt nicht übertragbar sind, werden aufgeführt. (hb)
Beschreibung
Schlagwörter
Privatisierung, Öffentliche Aufgabe, Bauleitplanung, Gesundheitseinrichtung, Trinkwasserversorgung, Vermessungswesen, Bauüberwachung, Rationalisierung, Verwaltung, Grenze, Mittelstandspolitik, Gesundheitsdienst, Wirtschaft
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Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Stuttgart 34(1985), Nr.12, 9.Feb., S.2-3
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Privatisierung, Öffentliche Aufgabe, Bauleitplanung, Gesundheitseinrichtung, Trinkwasserversorgung, Vermessungswesen, Bauüberwachung, Rationalisierung, Verwaltung, Grenze, Mittelstandspolitik, Gesundheitsdienst, Wirtschaft